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BAföG-Reform: Notfallmechanismus und mehr Geld©stock.adobe.com/Andrey Popov

20.05.2022 Theresa Paape

BAföG-Reform: Notfallmechanismus und mehr Geld für Studierende

In Krisenzeiten sollen Studierende künftig finanziell besser abgesichert werden. Die Bundesregierung hat gestern in einer Kabinettssitzung einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, um Studierende in Krisenzeiten schneller zu unterstützen. Denn insbesondere in Krisenzeiten ist ein Studium teuer und die Lebenshaltungskosten müssen gezahlt werden.

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Schneller BAföG erhalten in Krisenzeiten

Zu Beginn der Coronakrise hat eine Mehrheit der Studierenden ihre Nebenjobs verloren. Insbesondere in der Gastronomie, in der Hotellerie und in anderen Bereichen sind durch den langen Lockdown viele Arbeitsplätze für Minijobber weggefallen. Auch Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, sind dadurch in kurzer Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

In Zukunft wolle man Studierenden mit dem neuen Gesetzesentwurf dabei unterstützen trotz Wegfall eines Nebenjobs nicht aus finanziellen Gründen das Studium abbrechen zu müssen. Künftig könne die Bundesregierung in Krisenzeiten zudem eine Notlage festlegen und dafür sorgen, dass Studierende schneller finanziell unterstützt werden.

BAföG: So funktioniert die Studienfinanzierung

Wer erhält wie viel BAföG? Und unter welchen Umständen? Erfahre in unserem Beitrag alles wichtige zum Thema BAföG!

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Der BAföG-Höchstsatz soll ab dem Winter steigen

Zusätzlich zum Notfallmechanismus hat das Kabinett über einen Anstieg des BAföGs beraten. Ab dem kommenden Wintersemester 2022/23 soll der BAföG-Satz um 5 Prozent steigen. Zudem werden die Elternfreibeträge um 20 Prozent angehoben.

Die wichtigsten Punkte der BAföG-Reform in der Übersicht:

  • Der BAföG-Satz für Studierende steigt von derzeit 427 € auf 449 € im Monat
  • Der BAföG-Höchstbetrag steigt von derzeit 861 € auf 931 € im Monat
  • Das anrechnungsfreie monatliche Einkommen der Eltern steigt von 2.000 € auf 2.400 €
  • Auch die Hinzuverdienstgrenze beim BAföG wird angehoben – von 290 € auf 330 €

Des Weiteren soll auch die Altersgrenze vom BAföG zur Studienfinanzierungen angehoben werden. Lag diese zuvor bei 30 Jahren, erhalten Studierende auch ab einem Lebensalter von 45 Jahren BAföG.


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